Bitte Lösung frühzeitig suchen

Bei Mietrückständen sollten sich die betroffenen Mieter frühzeitig bei uns melden.

Unser Sozialsystem sorgt dafür, dass ein Mieter
im Fall von Arbeitslosigkeit nicht gleich aus seiner
Wohnung ausziehen muss. Die einzige Bedingung
dafür besteht darin, dass im Jobcenter ein entsprechender
Antrag gestellt wird und das Jobcenter
die Miete gleich an den Vermieter überweist.
Da sich das nächste Jobcenter im Landkreis Gotha
in Gotha befindet, bieten wir unseren Mitgliedern
in bestimmten Fällen unsere Unterstützung an. In
den zurückliegenden Wochen ist es jedoch passiert,
dass betroffene Mieter zum vereinbarten Termin
nicht erschienen sind. Dies ist natürlich ein grober
Verstoß gegen die Pflicht, zur Lösung des Problems
selbst mit beizutragen. Ärgerlich ist dabei,
dass die finanziellen Mittel durch das Jobcenter
bereitstehen und wegen des fehlenden Antrags
nicht abgerufen werden.
Eine Notsituation kann durchaus unverschuldet
daherkommen. In einem Fall war der Übergang
von Arbeitslosen zu Rentenbezügen schwierig,
weil das letzte Arbeitslosengeld am Monatsanfang
und die erste Rentenauszahlung erst am Ende
des darauffolgenden Monats erfolgte, jedoch
sollte die Mietzahlung weiterhin am selben Tag
abgebucht werden. Auch Fälle von Erkrankungen,
Sterbefälle eines Ehepartners oder eine plötzliche
Bei Mietrückständen sollten sich die betroffenen
Mieter frühzeitig bei uns melden.
Arbeitslosigkeit können zu einer eingeschränkten
finanziellen Beweglichkeit führen. Wenn solche Fälle
bekannt werden, informieren Sie uns bitte frühzeitig,
damit eine Lösung in beiderseitigem Einverständnis
gefunden werden kann.
Mitunter erstellen wir gemeinsam mit der betroffenen
Person einen Tilgungsplan, damit der Mietrückstand
für den Betroffenen in verträglichen Raten abgebaut
wird. Manchmal werden in die Regelungen auch die
Arbeitgeber eingebunden, die dann einen Teil des
Lohnes direkt an unsere Genossenschaft überweisen.
Bleiben die Mietzahlungen aus, sind wir dazu gezwungen,
die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel in
Anspruch zu nehmen. Hier arbeiten wir u.a. mit dem
Finanzdienstleister Creditreform zusammen.
Die letzte Möglichkeit in unserer Genossenschaft ist
immer die Zwangsräumung, die wir erst dann anwenden,
wenn alle anderen Möglichkeiten nicht zu einer
Einigung geführt haben. Die Kosten für ein gerichtliches
Verfahren oder eine Zwangsräumung hat der
säumige Bewohner zu tragen. Doch so weit wollen
wir es nicht kommen lassen. Setzen Sie sich bei einer
drohenden Geldknappheit rechtzeitig mit uns in Verbindung!


Dieser Artikel erschien zuerst in unserer wohnzeit Nr. 37.

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