Bitte Lösung frühzeitig suchen

Bei Mietrückständen sollten sich die betroffenen Mieter frühzeitig bei uns melden.

Unser Sozialsystem sorgt dafür, dass ein Mieter im Fall von Arbeitslosigkeit nicht gleich aus seiner Wohnung ausziehen muss. Die einzige Bedingung dafür besteht darin, dass im Jobcenter ein entsprechender Antrag gestellt wird und das Jobcenter die Miete gleich an den Vermieter überweist. Da sich das nächste Jobcenter im Landkreis Gotha in Gotha befindet, bieten wir unseren Mitgliedern in bestimmten Fällen unsere Unterstützung an. In den zurückliegenden Wochen ist es jedoch passiert, dass eine betroffene Mieterin zum vereinbarten Termin nicht erschienen ist. Dies ist natürlich ein grober Verstoß gegen die Pflicht, zur Lösung des Problems selbst mit beizutragen. Ärgerlich ist dabei, dass die finanziellen Mittel durch das Jobcenter bereitstehen und wegen des fehlenden Antrags nicht abgerufen werden.

Eine Notsituation kann durchaus unverschuldet daherkommen. In einem Fall war der Übergang von Arbeitslosen zu Rentenbezügen schwierig, weil das letzte Arbeitslosengeld am Monatsanfang und die erste Rentenauszahlung erst am Ende des darauffolgenden Monats erfolgte, jedoch sollte die Mietzahlung weiterhin am selben Tag abgebucht werden. Auch Fälle von Erkrankungen, Sterbefälle eines Ehepartners oder eine plötzliche Arbeitslosigkeit können zu einer eingeschränkten finanziellen Beweglichkeit führen. Wenn solche Fälle bekannt werden, informieren Sie uns bitte frühzeitig, damit eine Lösung in beiderseitigem Einverständnis gefunden werden kann.

Mitunter erstellen wir gemeinsam mit der betroffenen Person einen Tilgungsplan, damit der Mietrückstand für den Betroffenen in verträglichen Raten abgebaut wird. Manchmal werden in die Regelungen auch die Arbeitgeber eingebunden, die dann einen Teil des Lohnes direkt an unsere Genossenschaft überweisen.

Bleiben die Mietzahlungen aus, ist unsere Verwaltung dazu gezwungen, die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen. Hier arbeiten wir inzwischen mit dem Finanzdienstleister Creditreform zusammen, da dieser zusätzliche Arbeitsaufwand in unserer Verwaltung nicht mehr gestemmt werden kann.

Die letzte Möglichkeit in unserer Genossenschaft ist immer die Zwangsräumung, die wir erst dann anwenden, wenn alle anderen Möglichkeiten nicht zu einer Einigung geführt haben. Die Kosten für ein gerichtliches Verfahren oder eine Zwangsräumung hat ebenfalls der säumige Bewohner zu tragen. Doch so weit wollen wir es nicht kommen lassen. Setzen Sie sich bei einer drohenden Geldknappheit rechtzeitig mit unserer Verwaltung in Verbindung!


Dieser Artikel erschien zuerst in unserer wohnzeit Nr. 37.

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